Hier bieten sich regelmäßig insbesondere Vereinbarungen zum Güterstand aber auch zum Versorgungsausgleich oder Unterhalt an.
Ob und welche Regelungen in ihrem konkreten Fall sinnvoll oder notwendig sind, kann in einem gemeinsamen Beratungsgespräch geklärt werden.
Sind darüber hinaus für eine gemeinsame Immobilie im Rahmen der Scheidung Vereinbarungen zu treffen, insbesondere die Übernahme der Immobilie in das alleinige Eigentum eines Ehepartners, ist eine notarielle Scheidungsvereinbarung die schnellste und auch kostengünstigste Möglichkeit.
Der Beurkundung schließt sich dann das gerichtliche Verfahren zum Ausspruch der Adoption an.