Wie die Anzahl von Rechtsstreitigkeiten bei eigenhändig errichteten Testamenten im Vergleich zu notariellen Verfügungen zeigt, kann diesen Streitigkeiten weitgehend durch zweifelsfrei ausgebarbeitete notarielle Verfügungen vorgebeugt werden.
Auch andere Vorsorgeinstrumente wie Vollmachten, Pflichtteilsansprüche und viele weitere Aspekte müssen bei der Gestaltung einer Verfügung von Todes wegen beachtet werden.
Der Erbvertrag ist eine in Vertragsform errichtete Verfügung von Todes wegen.
Anders wie bei gemeinschaftlichen Testamenten können nicht nur Ehepartner/Lebenspartner einen Erbvertrag schließen.
Die in einem Erbvertrag getroffenen Verfügungen von Todes wegen können grundsätzlich nur mit Zustimmung beider Vertragspartner geändert werden, nach dem Tode eines Vertragspartners oft überhaupt nicht mehr. Diese Bindung ist in vielen Fällen ein sinnvolles Mittel, den Nachlass im Sinne des zuerst Versterbenden zu steuern. In einem Erbvertrag kann aber in weitem Umfang auch eine spätere einseitige Änderung der Verfügungen vorgesehen werden, sofern eine Bindungswirkung gerade nicht gewollt ist.
Als ihr Notariat in Koblenz beraten wir sie bei der Erstellung ihrer letztwilligen Verfügung und erstellen die für die Erbfolge notwendigen Urkunden.
Wichtig zu wissen ist, dass die notariellen Verfügungen für die Berichtigung des Grundbuchs nach dem Erbfall einen Erbschein ersetzen können und damit sogar schlussendlich Gebühren sparen!
Sind Sie Erbe geworden, so benötigen Sie im Rechtsverkehr zum Nachweis ihres Erbrechts, insbesondere gegenüber Banken und Versicherungen, regelmäßig einen sogenannten Erbschein.
Den für den Erbschein erforderlichen Antrag können Sie auch bei mir im Notariat stellen und damit längere Wartezeiten bei den Nachlassgerichten vermeiden.