Zu unseren Tätigkeiten zählen insbesondere:
Neben der rechtzeitigen Einleitung der Unternehmensnachfolge, sei es innerhalb der Familie oder durch den Verkauf des Unternehmens an Dritte, sollte auch an den Fall des plötzlichen Versterbens gedacht werden. Gerade in diesem Fall kann das Unterlassen einer testamentarischen Anordnung das Ende eines Unternehmens bedeutend.
Gleiches gilt für den Ausfall des Inhabers durch Krankheit oder Unfall, so dass mit entsprechenden Vollmachten die Handlungsfähigkeit für das Unternehmen abzusichern ist.
Ohne eine sachverständige Beratung sollte keinesfalls selbst -etwa mit einem eigenhändigen Testament- die Nachfolge geregelt werden. Gerade die Abstimmung von Gesellschaftsrecht und Erbrecht ist eine der wichtigen notariellen Leistungen und für einen Laien kaum zu bewerkstelligen.