Ohne eine Vorsorgevollmacht können selbst nahe Angehörige, wie etwa der Ehepartner und/oder die eigenen Kinder keine rechtsverbindlichen Erklärungen abgeben.
In diesen Fällen bleibt dann nur noch der langwierige und auch kostenpflichtige Weg über das Betreuungsgericht, die Person des Betreuers bestimmt hierbei das Gericht.
Die Errichtung einer Vorsorgevollmacht wird in notarieller Form empfohlen, es handelt sich schließlich um eine Generalvollmacht. Die Vorteile der notariellen Beurkundung liegen in der gesicherten Anerkennung der Vollmacht im Rechtsverkehr gegenüber Behörden, Gerichten und sonstigen Dritten sowie dem Grundbuchamt, wobei letzteres ausschließlich notarielle Vollmachten akzeptiert.
Als ihr Notariat in Koblenz bereiten wir für sie konkret abgestimmte Vollmachten und Patientenverfügungen vor. Damit haben sie die Sicherheit, dass die Vollmachten und weiteren Anordnungen im Notfall auch Geltung erlangen.
Im Wesentlichen stehen folgende Vollmachten und Anordnungen zur Verfügung:
Die Vorsorgeurkunden werden im Zentralen Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer in Berlin registriert, damit sie im Fall der Fälle auch gefunden und beachtet werden:
Das Zentrale Vorsorgeregister wird inzwischen mehr als 20.000 Mal im Monat von Betreuungsgerichten aus ganz Deutschland abgefragt.
Mehr als 1 Mio. Vorsorgeurkunden sind dort bereits registriert.