Ungenaue Patientenverfügung wird für unwirksam erklärt

Der Bundesgerichtshof hat vor Kurzem eine Patientenverfügung für unwirksam erklärt, weil die Patientenverfügung große Zweifel darüber entstehen ließ, was genau gewollt war.

Der BGH hat klargestellt:

Die Anforderung der konkreten Benennung einzelner medizinischer Maßnahmen gilt sowohl für die Patientenverfügung als auch für die Vorsorgevollmacht.

Nach dem Urteil des BGH sind die oft verwendeten Phrasen der „Ablehnung lebensverlängernder Maßnahmen“ so alleine nicht mehr ausreichend!

Die Rechtsprechung des BGH verdeutlicht die Notwendigkeit zur Vorsorge und die Wichtigkeit möglichst konkret verfasster Patientenverfügungen. Dabei geht es um die eigenen Wertevorstellungen im Spannungsfeld zwischen der Erhaltung „werten Lebens“ und der möglichen Verlängerung „vermeidbaren Leidens“. Ebenfalls sehr wichtig ist Klarheit für Angehörige und deren Schutz vor quälenden Fragen und möglichen Auseinandersetzungen. Gerade eine möglichst konkret formulierte Patientenverfügung die beste Möglichkeit, um sich auch in gesundheitlich kritischen Situationen vor Fremdbestimmung zu schützen und Angehörigen die notwendige Klarheit zu geben.