Ehevertrag

Auch wenn für eine glückliche Ehe kein Vertrag notwendig ist, so können in einem Ehevertrag vorsorglich Vereinbarungen für eine eventuelle Trennung und/oder Scheidung getroffen werden.

Hier bieten sich regelmäßig insbesondere Vereinbarungen zum Güterstand aber auch zum Versorgungsausgleich oder Unterhalt an.

Ob und welche Regelungen in ihrem konkreten Fall sinnvoll oder notwendig sind, kann in einem gemeinsamen Beratungsgespräch geklärt werden.

Scheidungsvereinbarung

Durch eine notarielle Scheidungsvereinbarung können viele Punkte, unter anderem der Ehegatten- und/oder Kindesunterhalt, der Versorgungsausgleich, der Zugewinn-ausgleich, etc. einverständlich geregelt werden.

Sind darüber hinaus für eine gemeinsame Immobilie im Rahmen der Scheidung Verein-barungen zu treffen, insbesondere die Übernahme der Immobilie in das alleinige Eigentum eines Ehepartners, ist eine notarielle Scheidungsvereinbarung die schnellste und auch kostengünstigste Möglichkeit.

Adoptionen

Die Annahme an Kindesstatt, sowohl von Minderjährigen aber auch von Volljährigen, bedarf einer notariellen Annahmeerklärung. Der Beurkundung schließt sich dann das gerichtliche Verfahren zum Ausspruch der Adoption an.